Rechtstipps Reisen

Reiserücktritt bei Hotelwechsel

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Bei Pauschalreisen kann es vorkommen, dass das gebuchte Hotel kurzfristig wegen Überbuchung nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen muss der Reiseveranstalter dem Urlauber einen gleichwertigen Ersatz anbieten und ihm selbstverständlich mitteilen, dass sein ursprünglich gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht. Der Reisende ist jedoch selbst dann nicht verpflichtet, die Reise anzutreten, wenn es sich um ein objektiv gleichwertiges Hotel handelt, sondern kann in solchen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits gezahlten Reisepreis zurückfordern. Dieses Rücktrittsrecht gilt sogar dann, wenn sich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters herausstellt, dass die Übernachtung im ursprünglich gebuchten Hotel doch noch möglich gewesen wäre.

siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg, AZ: 2 C 5223/06 Ä19Ü

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