Ratgeber Reiserecht
Reisende sollten sich nicht auf vage Arztprognosen verlassen
Da hat man sich so lange auf die Urlaubsreise in den Süden gefreut und dann komt eine Krankheit oder eine Verletzung dazwischen. Der Arzt ist der einzige der ut macht, indem er sagt, dass bis zum Abreisetermin alles wieder in Ordnung sein würde. Doch dann, wenn der Abflugtermin näher rückt, wird mehr und mehr deutlich, dass es doch nicht geht und die Reise storniert werden muss. Die Kosten kann man sich ja bequem von der Reiserücktrittsversicherung zurückholen - dachte sich eine Frau, die bereits seit längerem an einem grippalen Infekt litt, mehrfach mit Kortison behandelt wurde und dann kurz vor der Abreise doch ihren Urlaub nicht antreten konnte. Leider musste die Versicherung aber nicht zahlen, denn eine vage Arztauskunft gilt nicht als feste Zusicherung, dass die Reise in jedem Fall angetreten werden kann. Im Gegenteil, die Urlaubsreise hätte sofort danach storniert werden müssen. Alles andere bedeutet eine fahrlässige Verletzung der Obliegenheitspflicht des Reisenden und hat zur Folge, dass die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornierung der Reise aufkommen muss.
siehe hierzu: Urteil des Amtsgericht München, AZ: 223 C12632/07
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