Ratgeber Versicherungen

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Auch bei Versicherungsverträgen gilt die Regel, dass sich der Vertrag solange er nicht rechtzeitig gekündigt wird, stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Viele Menschen sind bei Versicherungen zwar wechselwillig, verpassen aber schlicht und ergreifend den Termin zur rechtzeitigen Kündigung des alten Versicherungvertrages. Es empfiehlt sich daher regelmäßig den eigenen Versicherungsbedarf zu überprüfen und sich gegebenfalls von Versicherungen, die nicht notwendig oder zu teuer sind, zu trennen. Bei den meisten Versicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass eine eventuelle Kündigung drei Monate vor dem Jahresende bei der jeweiligen Versicherung eingetroffen sein muss, damit sie noch für das laufende Jahr wirksam wird. Eine Ausnahme bildet hierbei die Kfz-Versicherung, denn für sie gilt nur eine einmonatige Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, die Kündigung möglichst per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen zu verschicken oder sich den Empfang zumindest schriftlich bestätigen zu lassen.

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