Ratgeber Versicherungen
Rechtzeitige Kündigung von Versicherungen
Auch bei Versicherungsverträgen gilt die Regel, dass sich der Vertrag solange er nicht rechtzeitig gekündigt wird, stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Viele Menschen sind bei Versicherungen zwar wechselwillig, verpassen aber schlicht und ergreifend den Termin zur rechtzeitigen Kündigung des alten Versicherungvertrages. Es empfiehlt sich daher regelmäßig den eigenen Versicherungsbedarf zu überprüfen und sich gegebenfalls von Versicherungen, die nicht notwendig oder zu teuer sind, zu trennen. Bei den meisten Versicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass eine eventuelle Kündigung drei Monate vor dem Jahresende bei der jeweiligen Versicherung eingetroffen sein muss, damit sie noch für das laufende Jahr wirksam wird. Eine Ausnahme bildet hierbei die Kfz-Versicherung, denn für sie gilt nur eine einmonatige Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, die Kündigung möglichst per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen zu verschicken oder sich den Empfang zumindest schriftlich bestätigen zu lassen.
Weitere Tipps zu Rechtsthemen rund um Versicherungen:
- • Richtiges Verhalten bei Unfällen im Ausland
- • Krankenversicherung im EU-Ausland
- • Haftung bei Unfall zwischen Auto und Straßenbahn
- • Abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- • Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf Probe versenden
- • Kündigung der Krankenversicherung immer mit Einschreiben
- • Unfallversicherung muss bei Tauchunfällen nicht immer zahlen
- • Haftung bei der Probefahrt
- • PKV muss Zahnspange bezahlen
- • Rückenschmerzen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- • Überschuss bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- • Hausratversicherung bei Wasserschaden im Ferienhaus
- • Alleinfahrer-Tarife bei der Kfz-Versicherung
- • Kein Auskunftsanspruch bei der Kapitallebensversicherung



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
