Rechtstipps Miete/Immobilien
Räumungsfrist bei Mietvertragskündigung
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ihr Vermieter legt Ihnen eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vor, räumt Ihnen aber eine bestimmte Frist ein, sich eine neue Wohnung zu suchen. Nach Ablauf der Frist will der Vermieter den neuen Mietvertrag sehen, ansonsten gelte die Räumungsfrist sowieso als abgelaufen. Ist sie nicht, stellte ein Gericht jetzt klar, denn es gibt keine Verpflichtung des Mieters dem Vermieter den Mietvertrag für die neue Wohnung vorzulegen. Falls der Vermieter den Mieter aus seiner Wohnung "herausbekommen" möchte, muss er im Zweifel darlegen, warum er dem Mieter nicht vertrauen kann und inwiefern die Räumungsfrist bereits überschritten ist.
siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Baden-Baden, AZ: 5 T 15/06
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