Rechtstipps Miete / Immobilien

Quittung als Beweis bei der Mietkaution

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Wer beim Antritt eines neuen Mietverhältnisses eine Kaution beim Vermieter hinerlegen muss, und das werden die meisten Menschen in Deutschland tun müssen, der sollte dafür eine Quittung verlangen. Kommt der Vermieter nämlich später irgendwann auf die Idee, diese Sicherheitsleistung nochmals zu verlangen, dann ist der Mieter beweispflichtig. Das bedeutet er muss nachweisen, dass er bereits ordnungsgemäß bezahlt hat. Besonders oft kommt es zu Schwierigkeiten, wenn die Wohnung oder das gesamte Mietshaus den Eigentümer wechselt. Wenn der neue Besitzer dann behauptet, er habe keine Mietkaution erhalten, dann muss der Mieter ihm das Gegenteil beweisen. Aus diesem Grund ist die Aufbewahrung eines Belegs für die Bezahlung der Mietkaution absolut wichtig. Das kann eine bei der Bar-Einzahlung ausgestellte Quittung sein oder aber der Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug bei Banküberweisungen. Die Höhe der Mietkaution darf überigens maximal drei Monatsmieten betragen, wobei die Vereinbarung einer Ratenzahlung durchaus möglich ist.

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