Rechtstipps Miete / Immobilien
Quittung als Beweis bei der Mietkaution
Wer beim Antritt eines neuen Mietverhältnisses eine Kaution beim Vermieter hinerlegen muss, und das werden die meisten Menschen in Deutschland tun müssen, der sollte dafür eine Quittung verlangen. Kommt der Vermieter nämlich später irgendwann auf die Idee, diese Sicherheitsleistung nochmals zu verlangen, dann ist der Mieter beweispflichtig. Das bedeutet er muss nachweisen, dass er bereits ordnungsgemäß bezahlt hat. Besonders oft kommt es zu Schwierigkeiten, wenn die Wohnung oder das gesamte Mietshaus den Eigentümer wechselt. Wenn der neue Besitzer dann behauptet, er habe keine Mietkaution erhalten, dann muss der Mieter ihm das Gegenteil beweisen. Aus diesem Grund ist die Aufbewahrung eines Belegs für die Bezahlung der Mietkaution absolut wichtig. Das kann eine bei der Bar-Einzahlung ausgestellte Quittung sein oder aber der Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug bei Banküberweisungen. Die Höhe der Mietkaution darf überigens maximal drei Monatsmieten betragen, wobei die Vereinbarung einer Ratenzahlung durchaus möglich ist.
Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:
- • Kündigung wegen eines geplanten Abrisses
- • Fristgemäße Zustellung der Nebenkostenabrechnung
- • Verlust des Wohnungsschlüssels
- • Wieviele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter?
- • Wann der Vermieter in die Wohnung darf
- • Schadensersatz des Mieters bei vorsätzlicher Rohrverstopfung
- • Angabe der Wohnungsgröße in der Betriebskostenabrechnung
- • Mietrückforderung auf Grund unwirksamer Vertragsklausel
- • Abrechnungsfehler in der Betriebskostenabrechnung
- • Ausweis der Verwaltergebühr
- • Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten
- • Maklerprovision nur bei Benennung des Kaufinteressenten
- • Ratenzahlung bei der Mietkaution
- • Provision für den Makler



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
