Rechtstipps Miete/Immobilien

Provision für den Makler

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Immobilienmakler leben von der Vermittlung geeigneter Mietobjekte an Mietsuchende oder aber sie verkaufen im Namen von Klienten ganze Immobilien. Für ihre Dienstleistung erhalten sie vom Käufer oder Verkäufer des Hauses bzw. vom zukünftigen Mieter der Wohnung eine entsprechende Provision als Vergütung. Diese fällt allerdings nur an, wenn der Makler tatsächlich etwas für die Vermietung oder den Verkauf eines Objektes getan hat. Wenn ein Makler beispielsweise für einen Kunden Gewerbflächen zur Miete sucht und der Auftraggeber dann diese Flächen anmietet, erhält der Makler, sofern vereinbart, eine entsprechende Provision für die Vermittlung, soweit ist der Sachverhalt unstrittig. Mietet der Kunde später im selben Haus weitere Flächen an, kann der Makler nicht erneut eine Provision einfordern, insbesondere dann nicht, wenn die besagten Flächen zum Zeitpunkt seiner tatsächlichen Vermittlungstätigkeit noch gar nicht ausgeschrieben waren.

siehe hierzu: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: III ZR 256/07

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