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PKV muss Zahnspange bezahlen

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Bei wem eine kieferorthopädische Behandlung der Zähne notwendig sein sollte, kann sich entweder mit den bekannten Metallbrackets oder mit unsichtbaren Schienen (sog. Invisaglien-Schienen) behandeln lassen. Beide Verfahren unterscheiden sich neben kosmetischen Aspekten vor allem im Preis, so dass es nicht verwundert, wenn Versicherungsunternehmen sich schwertun, für das teurere Verfahren zu bezahlen. Ein Gericht stellte jetzt jedoch klar, dass die private Krankenversicherung (kurz PKV) auch für die Variante mit den Schienen aufkommen muss, denn beide Verfahren gehören zu gängigen Methoden der Schulmedizin. Und in solchen Fällen hat der Versicherte die freie Wahl, für welche Methode sich der Patient letztendlich entscheidet. Bei Kassenpatienten ist das leider nicht so einfach, denn hier muss der Versicherte vieles aus der eigenen Tasche bezahlen, es sei denn er hat sich extra noch mit einer Zahnzusatzversicherung abgesichert.

siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Koblenz, AZ: VIII ZR 1/06

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