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Pavillon im Garten

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Wer ein Eigenheim besitzt, der kann ja in seinem Garten eh beinahe machen, was er will, aber selbst bei nur gemieteten Reihenhäusern darf beispielsweise in den Sommermonaten im Garten oder auf der Terasse ein Zelt oder Pavillon aufgestellt werden. Das gehört zum ganz normalen Gebrauch der Mietsache, sofern nicht im Einzelfall andere Bestimmungen des Mietvertrages greifen. Falls diese fehlen oder nicht vollständig rechtswirksam sind, dann darf der Pavillon aufgestellt werden. Dies ist in etwa vergleichbar mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirmes, was auch einem ganz normalem Gebrauch des Hauses entspricht.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2007, AZ 311 S 40/07

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