Rechtstipps Miete / Immobilien
Nebentätigkeiten in der Mietwohnung
Ab wann müssen Mieter eigentlich den Vermieter fragen, ob sie ihre Wohnung für gewerbliche Tätigkeiten nutzen dürfen? Solange es sich um kleinere Heim- und Bürotätigkeiten in den heimischen vier Wänden handelt, ist keine Erlaubnis des Vermieters dazu nötig. Solche kleinen Büroarbeiten sind etwa das Telefonieren, ein wenig Internetrecherche, die Vorbereitung auf Vorträge und Konferenzen, Bastel- oder Schneiderarbeiten. Spätestens dann, wenn in ihrer Wohnung regelmäßig Kundenbesuche stattfinden und sich andere Mieter dadurch gestört fühlen könnten, ist es Zeit den Vermieter einzuweihen. Ab wann eine gewerbliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung genehmigungungspflichtig ist, hängt auch davon ab, was im Mietvertrag zwischen den Mietparteien vereinbart worden ist. Wenn sich der Vermieter dort eine ausdrückliche Genehmigung vorbehalten hat, dann muss er selbstverständlich in jedem Fall zu seiner Einwilligung befragt werden, selbst wenn es sich nur um kleinere Tätigkeiten handelt.
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