Rechtstipps Miete / Immobilien
Nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen
Wenn der Vermieter an seiner Immobilie Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt und dadurch eine Verbesserung der Mietsache erreicht, dann ist er anschließend dazu berechtigt, die Kosten für diese Maßnahmen in Form einer Mieterhöhung an seine Mieter weiterzugeben. Nun gibt es immer mal wieder Streit darüber, ob eine Modernisierungsmaßnahme tatsächlich eine Modernisierung darstellt, oder ob es lediglich eine Sanierung der Bausubstanz ist und es wird auch immer wieder darüber diskutiert, in welcher Form die Modernisierungsmaßnahme hätte durchgeführt werden müssen. Doch diesbezüglich kennen die Gerichte kein Pardon und stellen sich in der Regel auf die Seite der Vermieter. Zum Beispiel darf ein Vermieter die Kosten für eine nachträgliche Verklinkerung des Hauses nachdem eine Wärmedämmung bereits durchgeführt worden war trotzdem in voller Höhe auf die Miete aufschlagen, egal ob die Mieter der Meinung sind, dass es sich um eine nicht notwendige Luxusmaßnahme handelt oder nicht.
siehe: Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, AZ: 20 C 1848/06
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