Rechtstipps Miete / Immobilien
Musizieren in der eigenen Wohnung
Tonleiter rauf, Tonleiter runter, es scheint beinahe so, als ober der Nachbar niemals aufhören möchte seine Mitbewohner durch seine zaghaften Musizierversuche zu quälen. Auf Grund häuslicher Musik kommt es sehr oft zu Streitigkeiten mit den Nachbarn oder dem Vermieter, weil sie häufig als störend empfunden wird. Eine Tatsache ist allerdings: Hausmusik in Zimmerlautstärke ist genauso erlaubt wie die Benutzung des Fernsehers oder des Radios. Alles was über die normale Zimmerlautstärke hinausgeht kann durch Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung eingeschränkt werden. Ein generelles Spielverbot ist jedenfalls nicht möglich, egal wie störend das Gedudele sein mag. Regelungen zu Ruhezeiten können im Mietvertrag oder in der Hausordnung zwar getroffen werden, aber nur in einem solchen Maße, dass es nicht einem generellen Musizierverbot gleichkommt, denn das ist wie bereits erwähnt nicht erlaubt. Fehlen Regelungen zu Spielzeiten für das häusliche Musizieren und kann man sich miteinander nicht rücksichtsvoll einigen, bleibt notfalls nur noch der Gang vor ein Gericht zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes.
siehe hierzu auch: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: V ZB 11/89
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