Rechtstipps Versicherungen

Mitschuld bei angeketteten Hunden

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Mit der Haftung bei Tieren ist das so eine Sache - jeder meint, das wäre doch nicht so schlimm und Liebling könnte eh niemandem etwas zu Leide tun. Erst, wenn es tatsächlich geschehen ist, werden dem Halter die Augen geöffnet. Herumlamentieren hilft dann nur noch wenig. Jeder Hundebesitzer ist dafür haftbar, wenn sein Hund Fremden einen Schaden zufügt und zwar nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang und ohne Begrenzung nach oben. Selbst wenn der Hund korrekt angekettet ist, trägt der Halter eine Mitschuld, wie ein Gericht kürzlich feststellte. In dem behandelten Fall hatte ein im Hof angeketteter Hund, von dem bekannt war, dass er bissig ist, ein Kind verletzt. Der Halterin wurde eine Mitschuld von drei Viertel zugesprochen, weil sie den Hund nicht weggesperrt hat. Die Folge war ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro.

Dieser Fall zeigt noch einmal einducksvoll, wie wichtig für Tierbesitzer eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung ist, die in solchen Fällen die Zahlung des Schmerzensgeldes oder die Abwehr von unberechtigten Forderungen übernehmen würde. Wer meint die private Haftpflichtversicherung reicht für derartige Schäden aus, muss leider enttäuscht werden. Meist werden von Tieren verursachte Schäden sogar explizit im Kleingedruckten ausgeschlossen, was nach Meinung des Bundesgerichtshofes völlig legitim ist. Selbst bei Raufereien von Tieren untereinander (man stelle sich vor, ein Hund beißt in der Aufregung einen anderen) können schnell Schadensersatzansprüche der jeweiligen Halter entstehen, die nur mit Hilfe einer passenden Haftpflichtversicherung finanziell zumindest etwas abgefedert werden können.

siehe hierzu: Urteil des Landgerichts Coburg, AZ: II O 660/07

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