Rechtstipps Reisen
Minderung des Reisepreises bei bestätigten Mängeln
Ein Reiseveranstalter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Reise so zu erbringen, dass sie ohne Fehler ist und genau die zuvor zugesicherten Eigenschaften hat. Wenn die Reiseleitung bei Mängeln, nachdem diese wie beschrieben direkt am Urlaubsort gemeldet wurden, in angemessener Zeit keine Abhilfe schafft, dann kann man sich diese schriftlich bestätigen lassen oder sich selber um Ersatz kümmern und sich eventuelle Auslagen vom Reiseveranstalter ersetzen lassen. Wieder zu Hause angekommen kann man auf Grund der Vorkommnisse eine Reisepreisminderung verlangen. Da die Rechnung in der Regel schon bezahlt wurde, heisst das konkret eine teilweise oder komplette Rückzahlung des Reisepreises.
Weitere Rechtstipps aus dem Reisebereich:
- • Entschädigung für vertanen Urlaub
- • Verjährungsfristen beachten
- • Ersatz für Flugtickets
- • Ferienflieger mit Verspätung
- • Betrug beim Zahlen mit der Kreditkarte
- • Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte
- • Austausch des Reiseteilnehmers vor Reisebeginn
- • Die Änderung der Reiseroute bei Kreuzfahrten gilt als Mangel
- • Reisende sollten sich nicht auf vage Arztprognosen verlassen
- • Rückbestätigung beim Heimflug
- • Reiserücktrittsversicherung muss nicht in jedem Fall die Stornokosten übernehmen
- • Reiserücktritt bei Hotelwechsel
- • Ausstattung von Ferienhäusern
- • Haftung bei Rail & Fly-Tickets



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