Rechtstipps Miete/Immobilien
Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung
Kann man die Miete einfach kürzen, weil die Wohnung zu klein ist? Man kann und zwar dann, wenn die Wohnung erheblich kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben wurde. Dann stellt dies einen Mietmangel dar und rechtfertigt eine Mietminderung. Von einer erheblichen Flächenabweichung ist dann auszugehen, so die Rechtssprechung, wenn die tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung um mehr als 10 Prozent geringer ist, als die im Mietvertrag vereinbarte.
Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Münster
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