Rechtstipps Miete/Immobilien

Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung

Hausratversicherung vergleichen

Hausratversicherung
Auch wenn Sie keine großen Schätze besitzen oder es zumindest nicht vermuten, besser Sie versichern Ihr Eigentum bei Einbruch, Diebstahl, Brand und Sturm zum Neuwert. » weiter…

Girokonto

Kostenloses Girokonto!
Ist Ihr Girokonto kostenlos, bietet guten Service, Flexibilität beim Online-Banking und eine solide Guthabenverzinsung? Falls nicht, dann informieren Sie sich hier über Alternativangebote! » weiter…

Günstige Baufinanzierung

Baufinanzierung
Schluss mit dem Vergleichen der Konditionen verschiedener Banken. Wir durchsuchen für Sie den Markt nach individuell günstigen Hypothekendarlehen. Kostenlos und unverbindlich! » weiter…

Kann man die Miete einfach kürzen, weil die Wohnung zu klein ist? Man kann und zwar dann, wenn die Wohnung erheblich kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben wurde. Dann stellt dies einen Mietmangel dar und rechtfertigt eine Mietminderung. Von einer erheblichen Flächenabweichung ist dann auszugehen, so die Rechtssprechung, wenn die tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung um mehr als 10 Prozent geringer ist, als die im Mietvertrag vereinbarte.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Münster

Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:


» Alle Rechtstipps zum Thema Miete / Immobilien