Rechtstipps Miete / Immobilien
Mietminderung bei Gewerberäumen möglich
Für gewerblich genutzte Mietobjekte gelten ja oftmals ein wenig andere Spielregeln, als im normalen Mietrecht. Eine Sache ist jedoch bei gewerblichen und bei privat genutzten Mietobjekten nicht zulässig: Das Verbot für den Mieter zur eigenmächtigen Kürzung der Miete durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. So kann bei Gewerbemietverträgen nicht wirksam ausgeschlossen werden, dass im Falle von Beeinträchtigungen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, der Mieter kein Recht zur Minderung der Miete hat. Enthält der Vertrag eine solche Klausel und kommt es dann tatsöchlich zu einem Problem, wie beispielsweise erheblichen Lärmbelästigungen wegen Abrissarbeiten am Nachbarhaus, dann darf die Miete entsprechend gekürzt werden. Der Vermieter kann die Bezahlung der kompletten Miete mit Berufung auf den Mietvertrag nicht einfordern, da die beschriebene Klausel im Mietvertrag unwirksam ist.
siehe hierzu auch: Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/06
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