Rechtstipps Miete / Immobilien

Mietkürzungen im Altbau

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Mieter sind ja oftmals relativ schnell bei der Sache, wenn es darum geht die Monatsmiete wegen eines vermeintlichen Mangels zu kürzen. Ganz so einfach ist das allerdings nicht, denn ein bisschen zuviel Zugluft im Altbau reicht dafür normalerweise nicht aus. Alles gefallen lassen müssen sich Mieter aber trotzdem nicht, es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Entdeckt der Mieter ein Problem, so muss er zunächst den Vermieter darauf aufmerksam machen und ihm Zeit geben, dass Problem zu beheben. Natürlich darf der Mieter den Mangel auch nicht selbst herbeigeführt haben. Wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige nichts unternimmt, darf der Mieter die monatliche Miete um einen angemessenen Prozentsatz kürzen. Typische Mängel, die zur Mietkürzung berechtigen sind beispielsweise marode Stromkabel, die den Anschluss von Elektrogeräten unmöglich machen oder wenn im Wohnhaus über längere Zeit Bauarbeiten ausgeführt werden und dadurch ein hoher Lärmpegel in den Wohnungen vorhanden ist. Für die Minderung der Miete ist es außerdem zunächst nicht von Bedeutung, ob der Vermieter etwas für die Beeinträchtigung kann oder nicht.

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