Rechtstipps Miete / Immobilien

Mieterhöhung und Renovierungsklauseln

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Sogenannte Renovierungsklauseln in Mietverträgen regeln inwieweit ein Mieter beim Auszug kleinere Schönheitsreparaturen an seiner Wohnung vornehmen muss. Zu diesem Thema wurde bereits viel diskutiert und es gab diesbezüglich in der Vergangenheit einige interessante Urteile. Meist geht es um die Frage, ob die Formulierung einer bestimmten Klausel im Mietvertrag in Einklang mit geltendem Recht steht und damit zulässig ist oder nicht. Sollte eine Renovierungsklausel unzulässig sein, dann darf der Vermieter keine Mieterhöhung quasi als Ausgleich verlangen. Er kann maximal eine Formulierung in den Vertrag aufnehmen, dass bei unwirksamen Renovierungsklauseln eine Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete möglich ist. Alles was darüber hinuasgeht ist unzulässig. Eine Mieterhöhung bis zur ortüblichen Vergleichmiete ist allerdings generell meist ohne große Probleme durchsetzbar.

siehe hierzu auch: Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09.07.2008, AZ: VIII ZR 181/07

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