Rechtstipps Miete / Immobilien
Mieterhöhung trotz unveränderter Vergleichsmiete
Vermieter dürfen in der Regel immer Mieterhöhungen vornehmen, so lange sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen oder in zu kurzen Abständen zu stark ausfallen. Nun kann es vorkommen, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete über einen längeren Zeitraum nicht verändert, weil sich die Wohnraumsituation im betreffenden Gebiet entspannt hat oder die generelle Entwicklung der Mieten stagniert. Wenn die Wohnungsmiete unter der Vergleichsmiete liegt, kann der Mieter das Verlangen des Vermieters auf Erhöhung der Miete bis zur Vergleichsmiete nicht einfach deswegen ablehnen, weil sich die Vergleichsmiete ja ebenfalls lange Zeit nicht erhöht. Dies ist laut Gesetz nämlich keine Voraussetzung für den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
siehe hierzu auch: entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes
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