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Mieterhöhung kurz nach dem Einzug

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Da freut man sich eine wirklich günstige Wohnung gefunden zu haben und kurz nach dem Einzug erhöht der Vermieter einfach die Monatsmiete. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Vermieter das durchaus tun darf, wenn er sich dabei an die Gesetze hält. Und das bedeutet, dass zwischen zwei Mieterhöhungen 15 Monate liegen müssen und die Miete während eines Drei-Jahres-Zeitraumes um maximal 20 Prozent steigen darf. Aber ansonsten ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete eigentlich immer möglich. Der Vermieter kann also mit besonders niedrigen Mieten Interessenten anlocken und die Miete kurz nach dem Einzug wieder auf ein normales Niveau anheben.

Siehe hierzu auch: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ V111 ZR 303/06

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