Rechtstipps Miete / Immobilien
Laute Musik ist Kündigungsgrund
Wer jung oder zumindest junggeblieben ist, kann das sicher nachvollziehen, dass man ab und an gerne einmal in der eigenen Wohnung eine kleine Party mit Freunden veranstaltet und dabei laute Musik hört. Nur übertreiben sollte man es nicht, denn laute Musik ist bei Mietverhältnissen ein Kündigungsgrund. Allerdings erst wenn wiederholt Discomusik in extremer Lautstärke gehört wird, so dass sich die Nachbarn und anderen Hausbewohner dadurch gestört fühlen. Wenn sich die Beschwerden häufen und eine ordnungsgemäße Abmahnung des Vermieters ebenfalls nicht die erhoffte Verbesserung einbringt, darf der Vermieter dem notorischen Partymacher eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese Kündigung ist dann endgültig und kann auch nicht durch eine Entschuldigung oder Strafe wieder gutgemacht werden, denn anders als bei anderen Pflichtverletzungen gibt es in diesem Fall keine Mieterschutzvorschrift im Gesetz, die dazu führt, dass die Kündigung wirkungslos wird, wenn der Mieter eine bestimmte Handlung unternimmt (wie z.B. die Zahlung der ausstehenden Mietrückstände).
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Coburg, AZ: 11 C 977/07
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