Rechtstipps Finanzen
Kündigungsklauseln bei der Restschuldversicherung genau prüfen
Bei einer Kreditaufnahme über eine Bank muss der Kreditnehmer in der Regel eine Restschuldversicherung gleich mit abschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Todesfall oder bei einer Berufsunfähigkeit des Kunden das Darlehen trotz der dann vermutlich auftretenden finanziellen Probleme dennoch ordnungsgemäß zurückgezahlt werden kann. An sich ein ganz normaler Vorgang, trotzdem sollte gerade beim Abschluss der Restschuldversicherung einiges beachtet werden. Vor allem die Kosten dieser Versicherungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Instituten gewaltig und können die effektive Verzinsung des eigentlichen Kredites auf bis zu 20 Prozent ansteigen lassen. Ein weiterer Gefahrenpunkt lauert in den Kündigungsklauseln. Manchmal wird in den Verträgen der Kreditnehmer nur als versicherte Person und nicht als Versicherungsnehmer eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Restschuldversicherung dann auch nicht mehr vom Kunden selbst gekündigt werden kann. Das gesamte Vertragswerk und besonders die Klauseln zur Kündigung sollten daher vor einem Abschluss genau geprüft werden. Generell ist eine Absicherung des Ausfallrisikos trotzdem ratsam. Ob dies nun unbedingt durch eine Restschuldversicherung passieren muss bleibt selbst bei den Fachleuten umstritten. Als Alternative würde sich beispielsweise der Abschluss einer separaten Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.
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