Rechtstipps Miete / Immobilien

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Eigentümer von baufälligen Immobilien dürfen den darin wohnenden Mietern kündigen, um das Haus später abzureissen, wenn eine Sanierung sinnlos wäre. Der Vermieter hat ein Recht an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums. Die Sanierung des Hauses wäre jedoch im konkret behandelten Fall sehr teuer gewesen und würde die Nutzungsdauer des Gebäudes nicht wesentlich verlängern. Eine Immobilienfirma hatte ein sehr altes Gebäude in Heildelberg gekauft und sich kurz darauf entschlossen, das Gebäude nicht zu sanieren, sondern abzureissen und an gleicher Stelle ein neues Gebäude mit hochwertigen Eigentumswohnungen zu erreichten. Eine Sanierung des Altbaus hätte dem Eigentümer eine Rendite von 2,5 Prozent erbracht, im Gegensatz dazu versprach man sich von dem Neubau eine Rendite von mehr als 16 Prozent. Die Mieter hatten eine Kündigungsschutzklage angestrebt und in nunmehr letzter Instanz verloren. Das Urteil ist rechtskräftig und die Mietparteien haben nunmehr bis Ende Mai Zeit, ihre Wohnungen zu räumen.

siehe hierzu: Urteil des Bundesverfassungsgerichts, AZ: VIII ZR 7/08

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