Rechtstipps Miete/Immobilien

Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus

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In einem Zweifamilienhaus gibt es ja den besonderen Umstand, dass Vermieter und Mieter quasi Tür an Tür wohnen. Um Spannungssituationen vorzubeugen hat der Gesetzgeber bei dieser Konstellation in bestimmten Fällen eine erleichterte Kündigung vorgesehen. Beabsichtigt der Vermieter auszuziehen, um das Haus zu verkaufen und möchte er den Mieter aus dem Haus bekommen, weil er sich so eine Steigerung des wirtschaftlichen Wertes des Objektes erhofft, dann handelt es sich allerdings nicht um eine solche Spannungssituation. Die Kündigung ist in diesem Fall schlicht und ergreifend unzulässig.

siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Stuttgart, AZ: 13 S 357/05

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