Rechtstipps Versicherungen
Kündigung der Krankenversicherung immer mit Einschreiben
Falls die gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Wechsel der Krankenkasse gilt es jedoch einiges zu beachten. So sollte die Kündigung der alten Krankenversicherung immer per Einschreiben versendet werden, raten Experten. Denn nur so wird die Kasse dazu gezwungen, innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese Bestätigung benötigt der Versicherte allerdings dringend, denn er muss sie bei der neuen Krankenversicherung vorlegen. Mitgliedschaften in einer gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich übrignes nicht nur bei einer Beitragserhöhung kündigen. Wer lange genug dabei ist (mindestens 18 Monate) hat jederzeit ein entsprechendes Kündisgungsrecht.
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