Rechtstipps Versicherungen
Krankenversicherung im EU-Ausland
Durch die zunehmende Integration in der europäischen Union leben und arbeiten viele Menschen zumindest vorübergehend im Ausland. Der Krankenversicherungsschutz im europäischen Ausland ist relativ unproblematisch, die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten in Höhe der Zuzahlungs- und Erstattungsregeln des jeweiligen Aufenthaltslands. Dazu braucht man nicht mehr versschiedene Formulare bei der Krankenkasse anzufordern, es genügt die Europäische Krankenversicherungskarte, die in neuen Kassenchipkarten bereits integriert ist. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass selbst wenn die Behandlung im Kostenkatalog des jeweiligen Landes enthalten ist, eine Kostenübernahme nicht garantiert werden kann. Wenn ein Artztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt vorhersehbar war, z.B. bei Operationen, dann sollte die Behandlung in Deutschland vorgenommen werden oder es kann passieren, dass die Kasse nicht zahlt.
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