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Kosten für Ablesung der Nebenkosten

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Wenn ein Mieter umzieht, dann ist es üblich, kurz bevor die Wohnung dem Vemieter übergeben wird, noch einmal eine Ablesung der Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung durchzuführen. Dies ist nicht nur sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, nämlich u.a. in der Heizkostenverordnung. Allerdings ist dort nicht geregelt, wer die Kosten übernehmen muss, sofern denn welche anfallen. Eine Abwälzung dieser Kosten auf den Mieter ist allerdings in jedem Falle nicht rechtens, da es sich bei den einmalig anfallenden Nutzerwechselkosten nicht um Nebenkosten, also laufend entstehende Kosten, handelt.

Siehe hierzu auch: Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007, AZ V11 ZR 19/07

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