Rechtstipps Miete/Immobilien
Korrekte Betriebskostenabrechnung
Was gehört eigentlich in eine ordentliche Betriebskostenabrechnung hinein? Nun zumindest müssen vom Vermieter für jede einzelne Kostenposition die Gesamtkosten angegeben werden. Und zwar ohne vorab nicht umlagefähige Kosten einfach herauszurechnen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Mieter in der Abrechnung darüber vollständig informiert wird. Überhaupt muss für den Mieter neben den Gesamtkosten auch der zu Grunde gelegte Verteilungsschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen eindeutig ersichtlich sein. Andernfalls ist die betreffende Betriebskostenanbrechnung schlichtweg unwirksam und kann vom Vermieter auch nachträglich nicht mehr korrigiert werden, wenn die Abrechnungsfrist bereits abgelaufen ist.
siehe auch: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: VIII ZR 1/06
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