Rechtstipps Miete/Immobilien

Kinderwagen im Hausflur

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht
Schadensersatzansprüche können Firmen schnell ruinieren. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, sichern Sie Ihr Unternehmen mit einer Haftpflichtversicherung entsprechend ab! » weiter…

Günstige Baufinanzierung

Baufinanzierung
Schluss mit dem Vergleichen der Konditionen verschiedener Banken. Wir durchsuchen für Sie den Markt nach individuell günstigen Hypothekendarlehen. Kostenlos und unverbindlich! » weiter…

Hausratversicherung vergleichen

Hausratversicherung
Auch wenn Sie keine großen Schätze besitzen oder es zumindest nicht vermuten, besser Sie versichern Ihr Eigentum bei Einbruch, Diebstahl, Brand und Sturm zum Neuwert. » weiter…

Darf er nun im Hausflur stehen oder darf er nicht, der Kinderwagen der Nachbarin? Die Antwort auf diese Frage ist wie immer ein klares Jein. Mieter dürfen diverse Utensilien wie Kinderwagen, Dreiräder, Fahrräder, Rollstühle, Roller und ähnliches nur dann im Hausflur abstellen, wenn sie einerseits auf das entsprechende Gerät regelmäßig angewiesen sind und wenn andererseits der Hausflur groß genug ist, um das betreffende Gerät dort abzustellen, ohne die anderen Bewohner und Benutzer des Flures zu behindern.

Siehe hierzu auch: entsprechendes Urteil eines deutschen Landgerichts, AZ: V ZR 46/06

Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:


» Alle Rechtstipps zum Thema Miete / Immobilien