Rechtstipps Miete/Immobilien
Kinderwagen im Hausflur
Darf er nun im Hausflur stehen oder darf er nicht, der Kinderwagen der Nachbarin? Die Antwort auf diese Frage ist wie immer ein klares Jein. Mieter dürfen diverse Utensilien wie Kinderwagen, Dreiräder, Fahrräder, Rollstühle, Roller und ähnliches nur dann im Hausflur abstellen, wenn sie einerseits auf das entsprechende Gerät regelmäßig angewiesen sind und wenn andererseits der Hausflur groß genug ist, um das betreffende Gerät dort abzustellen, ohne die anderen Bewohner und Benutzer des Flures zu behindern.
Siehe hierzu auch: entsprechendes Urteil eines deutschen Landgerichts, AZ: V ZR 46/06
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