Rechtstipps Miete und Immobilien
Vermieter ist nicht verpflichtet eine Bescheinigung über eventuelle Mietschulden auszustellen
Wenn Mieter nach der Beendigung eines Mietverhältnisses von ihrem ehemaligen Vermieter eine Bescheinigung über die fristgemäße Begleichung aller bestehenden Mietschulden erhalten wollen, dann ist der Vermieter zumindest nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen. Denn durch eine solche Bescheinigung bestätigt der Vermieter nicht nur ganz pauschal den Empfang bestimmter Zahlungen, sondern erklärt gleichzeitig, dass ihm der Mieter mit Ausnahme von ausdrücklich ausgewiesenen Forderungen nichts mehr schuldet. Eine solche Verzichtserklärung kann man vom Vermieter jedoch nicht verlangen, da keine Verpflichtung dazu besteht und er sich dadurch auch in eine schlechtere Rechtsposition durch mögliche beweisrechtliche Nachteile bei eventuellen Streitigkeiten über Mietforderungen bringen würde. Außerdem müsste sich der Vermieter auch sofort zum Bestand möglicher Forderungen äußern, was allerdings in vielen Fällen nur schwer möglich ist, da einige Außenstände nicht immer gleich zu überblicken sind. Daher ist eine entsprechende Forderung des Mieters nach einer solchen Bescheinigung ausgeschlossen und er kann nur auf mögliche Kulanz des Vermieters hoffen.
siehe hierzu: Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. September 2009, AZ: VIIIZR 238/08
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