Ratgeber Versicherungen
Jugendliche können Verträge einfacher kündigen
Jugendliche können in manchen Fällen langfristige Versicherungsverträge einfach beenden. Denn bei einigen Vertragstypen, wie zum Beispiel Kreditverträgen oder bestimmten Versicherungsverträgen, reicht es nicht aus, wenn die Eltern ihr Einverständnis erklären. Werden Minderjährige zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet und soll der Vertrag nach der Volljährigkeit noch mindestens ein Jahr andauern, muss außerdem das Vormundschaftsgericht seine Zustimmung erteilen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber ganz bewusst eingeführt, damit bei derartigen Verträgen neben den Eltern noch jemand Unabhängiges auf das Vertragswerk schaut. Solch ein Vertrag kann beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung sein, die ein 17-Jähriger abschließt und die eine Laufzeit von 30 Jahren oder mehr hat. Bei derartigen Verträgen muss das Gericht zwingend zustimmen. Falls nicht, gilt der Vertrag als nicht endgültig abgeschlossen und kann widerrufen werden. Die Versicherung muss dann alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nur, wenn der Vertragspartner bzw. Versicherungsnehmer tatsächlich das minderjährige Kind ist. Häufig schließen die Eltern als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag ab, bei denen der Jugendliche lediglich die versicherte Person ist. In diesem Fall gelten die üblichen Widerrufs- und Kündigungsfristen. Wie so oft lohnt sich also ein genauer Blick in das Kleingedruckte des Versicherungsvertrages.
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