Tipps zum Hauskauf

Immobilienkäufer müssen für Steuerrückstände des Vorbesitzers aufkommen

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Wer eine Immobilie inklusive Grundstücke erwirbt muss für mögliche Steuerrückstände des Vorbesitzers aufkommen. Am besten sollten Immobilienkäufer daher vorab prüfen, ob die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wurde oder es noch eventuelle Außenstände gibt. Dies kann man bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Gemeinde erfragen. Falls tatsächlich noch Rückstände bestehen, sollte der Hauskäufer darauf drängen, dass diese vom alten Besitzer noch vor der Beurkundung beim Notar beglichen werden. Als Nachweis für die erfolgte Zahlung sollte eine entsprechende Quittung vorgelegt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Teil der vereinbarten Kaufsumme zum Begleichen der Rückstände zu nutzen.

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