Rechtstipps Miete/Immobilien

Haustierhaltung in der Wohnung

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Wohnungseigentüer dürfen ja mit ihren Wohnungen laut Wohnungseigentümergesetz tun und lassen, was sie wollen, sofern sie nicht gegen Rechte Dritter oder das Gesetz verstossen. Das gilt allerdings zur Freude vieler Haustierbesitzer, die ihre kleinen Lieblinge natürlich auch in der Wohnung gern um sich herumhaben möchten, nicht für ein generelles Haustierverbot in der Wohnung. Eine solche Klausel im Mietvertrag wäre nach Paragraph 134 BGB nichtig. Und außerdem verstößt ein absolutes Haustierverbot gegen in Artikel 2 Grundgesetz geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit jedes Einzelnen. Unabhängig davon sollten Haustierbesitzer insbesondere bei gefährlichen Tieren oder Tieren, die auch außerhalb der Wohnung gehalten werden, auf den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung achten, da sonst schnell hohe Schadensersatzansprüche auf sie zukommen könnten, falls ihr Tier anderen Schaden zufügt.

siehe hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken, AZ: 5 W 154/06-51

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