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Hausratversicherung bei Wasserschaden im Ferienhaus

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Bevor man sich allzu blauägig auf seine Versicherung verlässt, sollte man sich bewusst machen, dass auch die beste Versicherung nicht in jedem Fall zahlt. Zum Beispiel dann, wenn der Versicherte seinen vereinbarten Pflichten nicht nachkommt oder sich fahrlässig verhät. Dazu gehört beispielsweise bei der Hausratversicherung die regelmäßige Kontrolle von wasserführenden Anlagen. Wer also in seinem Ferienhaus, Bungalow oder in seiner Gartenlaube längere Zeit nicht vorbeischaut und trotzdem die Wasserleitungen nicht entleert oder den Hauptabsperrhahn für die Wasserzufuhr schließt, der kann später, wenn ein Rohr platzt, den dabei entstandenen Schaden auch nicht von seiner Versicherung ersetzt bekommen. Diese sogenannte Überwachungspflicht entfällt auch nicht bei vollständig möblierten Wohnungen, da man sonst ja einfach ein paar billige Möbel kaufen könnte und diese in die ungenutzte Ferienwohnung stellen könnte, um ohne regelmäßige Kontrollen die vereinbarte Pflicht zu erfüllen und so den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts München, AZ: 10V O 4677/06

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