Rechtstipps für Immobilienbesitzer
Hausgeldforderungen bei Insolvenz
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es manchmal vor, dass einzelne Wohnungseigentümer der Gemeinschaft das geforderte Hausgeld nicht mehr bezahlen können und Insolvenz anmelden. Wenn die Eigentümergemeinschaft nun Zahlungsklage gegen den säumigen Wohnungseigentümer einreicht, dann ist diese jedoch auf Grund der noch vor der Insolvenz entstandenen Forderung in den meisten Fällen unzulässig. Solche Forderungen werden genau wie sämtliche anderen Forderungen grundsätzlich nach der Insolvenzquote befriedigt und können nicht im Rahmen einer gesonderten Einzelzwangsvollstreckung gegen den Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Ein Gericht hat nun allerdings entschieden, dass ein "dingliches Absonderungsrecht" hinsichtlich der Hausgeldforderungen gegen den Wohneigentümer aus der Zeit vor der Insolvenz besteht. Insofern muss der Insolvenzverwalter die Zwangsversteigerung der Wohnung des verschuldeten Wohneigentümers dulden. Mit der Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes wollte der Gesetzgeber nämlich genau die Position der Wohnungseigentümergesellschaft in der Insolvenz eines Eigentümers im Gegensatz zu den anderen Gläubigern stärken. Allerdings behandelt der Fall eine noch relativ neue Rechtslage und es bleibt abzuwarten ob sich diese Ansicht auch in der weiteren Rechtssprechung durchsetzen wird.
siehe hierzu: Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 10. Dezember 2009, AZ: 133 C 1461/09
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