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Haftung des Anlageberaters

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Auch Anlageberater sind nicht allmächtig oder allwissend. Wer mit seiner Kapitalanlage einen Verlust erleidet kann seinen Berater nicht einfach dafür verantwortlich machen, nur weil der ihn eventuell nicht über kritische Berichte zu dieser Anlage informiert hat. Eine Verletzung der Beratungspflicht liegt in einem solchen Fall nicht vor und eine Haftung des Anlagerberaters ist damit ausgeschlossen. Bei der Vielzahl der neu erscheinenden Texte zu den verschiedensten Anlagen ist der Berater gar nicht in der Lage alles zu lesen und jede Detail-Information zu kennen. Anders verhält es sich allerdings mit Informationen in besonders wichtigen Publikationen des Wirtschaftsbereiches. Die sollte auch ein einfacher Berater einigermaßen kennen.

siehe hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz, AZ: 6 U 1028/06

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