Rechtstipps Reisen

Haftung bei Rail & Fly-Tickets

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Rail & Fly-Tickets (Fahrkarten für die Fahrt mit der Deustchen Bahn zum Flughafen) sind ja eine feine Sache. Bei der Deutschen Bahn kann allerdings vorkommen, dass man auf Grund einer Zugverspätung seinen Flug verpasst und dadurch einige Probleme hat, rechtzeitig sein Urlaubsziel zu erreichen. Normalerweise kann man in solchen Fällen Schadensersatz in Form einer Reisepreisminderung verlangen, aber wer haftet in solchen Fällen eigentlich? Der Reiseveranstalter und nicht etwa die Deutsche Bahn, denn die Fahrt zum Flughafen ist Teil einer Gesamtreiseleistung. Bei einer Pauschalreise verpflichtet sich der Veranstalter durch den Abschluss des Vertrages eine solche Gesamtheit von Leistungen zu erbringen (siehe BGB Paragraph 651a). Die Bahn selbst verkauft solche Tickets auch nicht selbst, kann also bestenfalls als Erfüllungsgehilfe oder Dienstleister für den Reiseveranstalter betrachtet werden, aber nicht für Verspätungen in diesem speziellen Fall haftbar gemacht werden.

siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Erfurt, AZ: 5 C 36/07

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