Rechtstipps Versicherungen
Haftung bei Unfall zwischen Auto und Straßenbahn
Unfälle mit dem eigenen Pkw sind immer mit Ärger verbunden, insbesondere, wenn die Unfallursache nicht vollständig geklärt werden kann und erst Gerichte angerufen werden müssen, um zu einer Entscheidung zu gelangen. In der Regel wird bei unklarem Unfallhergang mit zwei beteiligten Autos dann eine Haftungsverteilung von je 50 Prozent für beide beteilgten Parteien festgelegt. Wie ist das aber, man mit einer Straßenbahn kollidiert und die Unfallursache unklar ist (z.B. weil beide Seiten behaupten, dass der andere das Haltesignal an der Ampel missachtet hat), gilt dann dieselbe Faustregel? Nein, wurde jetzt juritisch entschieden, denn von einer Straßenbahn geht eine größere Gefahr aus (so genannte Betriebsgefahr). Und demnach muss der Betreiber des Straßenbahnbetriebs mit einer höheren Quote für den Schaden haften, nämlich zu 60 Prozent des entstandenen Schadens. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers braucht dagegen nur für 40 Prozent des Schadens einzustehen.
sieh hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Celle, AZ: 14 U 121/05
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