Rechtstipps Versicherungen

Haftung bei Unfall zwischen Auto und Straßenbahn

Unfallversicherung vergleichen

Unfallversicherung
Im Haushalt, beim Sport oder auf Arbeit kann immer etwas passieren. Eine Unfallversicherung benötigt eigentlich jeder, denn der gesetzliche Mindestschutz reicht häufig nicht aus. » weiter…

Bausparvertrag

Bausparen
Erfüllen Sie sich auch ohne Eigenkapital den Traum von den eigenen vier Wänden! Informieren Sie sich jetzt über günstige Bausparangebote zur Finanzierung Ihres Eigenheimes! » weiter…

Kreditkarte!

Kostenlose Kreditkarte!
Geschäftliche und private Anschaffungen schnell und problemlos mit der Kreditkarte bezahlen. Informationen und Angebote für kostenlose Kreditkarten! » weiter…

Unfälle mit dem eigenen Pkw sind immer mit Ärger verbunden, insbesondere, wenn die Unfallursache nicht vollständig geklärt werden kann und erst Gerichte angerufen werden müssen, um zu einer Entscheidung zu gelangen. In der Regel wird bei unklarem Unfallhergang mit zwei beteiligten Autos dann eine Haftungsverteilung von je 50 Prozent für beide beteilgten Parteien festgelegt. Wie ist das aber, man mit einer Straßenbahn kollidiert und die Unfallursache unklar ist (z.B. weil beide Seiten behaupten, dass der andere das Haltesignal an der Ampel missachtet hat), gilt dann dieselbe Faustregel? Nein, wurde jetzt juritisch entschieden, denn von einer Straßenbahn geht eine größere Gefahr aus (so genannte Betriebsgefahr). Und demnach muss der Betreiber des Straßenbahnbetriebs mit einer höheren Quote für den Schaden haften, nämlich zu 60 Prozent des entstandenen Schadens. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers braucht dagegen nur für 40 Prozent des Schadens einzustehen.

sieh hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Celle, AZ: 14 U 121/05

Weitere Tipps zu Rechtsthemen rund um Versicherungen:


» Alle Rechtstipps aus dem Bereich Versicherungen