Rechtstipps Versicherungen
Haftung bei der Probefahrt
Kein Auto wird heutzutage mehr ohne vorherige Probefahrt gekauft, egal ob vom Autohändler um die Ecke oder von privat. Auch wenn es nur eine kleine Spritztour werden soll, es kann immer etwas passieren, dessen sollte man sich immer bewusst sein. Daher gilt es, das Fahrzeug vor und nach der Probefahrt sorgfätig zu begutachten und auf bereits vorhandene Beschädigungen zu untersuchen. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass für den Wagen eine gültige Voll- oder Teilkaskoversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Und zugelassen sollte das Auto logischerweise ebenfalls sein, bevor man zur Probefahrt aufbricht. Noch ein Hinweis für notorische Raser: Bei fahrlässigem Verhalten muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters nicht für eventuell verursachte Schäden aufkommen.
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