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Gefahren im Keller

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Vermieter sollten immer dafür Sorge tragen, dass in der vermieteten Immobilie keine Gefahren für die Mieter entstehen. Dazu gehört auch, dass der Keller stets ausreichend beleuchtet ist und keine sperrigen Gegenstände, wie z.B. Balken, im Halbdunkel den Weg zur jeweiligen Keller-Parzelle behindern. Denn wenn sich ein Mieter erst einmal verletzt hat und es nachweislich ist, dass der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat, kennen die Gerichte in der Regel keine Gnade, falls der Mieter den Eigentümer anschließend auf Schmerzensgeld verklagt. Dann muss der Vermieter oder dessen Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, sofern denn eine entsprechende Police abgeschlossen wurde, ohne Wenn und Aber Schadensersatz leisten.

siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Berlin, AZ: 67 S 319/03

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