Rechtstipps Miete / Immobilien
Heranzuziehende Wohnfläche bei einer Mieterhöhung
Wenn eine Mieterhöhung ansteht, dann wird in der Regel der Preis je Quadratmeter Wohnfläche um einen bestimmten Betrag angehoben. Wie man daran sehen kann, kommt der Wohnfläche somit zentrale Bedeutung zu für Mieterhöhungen bzw. für die Berechnung der Miete generell. Problematisch wird es immer dann, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht der tatsächlichen Wohnungsgröße entspricht. Denn im Zweifel gilt immer das, was im Mietvertrag vereinbart wurde, sofern der Unterschied der Flächenangaben nicht besonders gravierend (mehr als 10 Prozent Abweichung) ist. Aus diesem Grund empfielt es sich für Vermieter genauso wie für die Mieter, vor Vertragsabschluss die Wohnungsgröße korrekt zu ermitteln, um allen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. Natürlich muss als weitere Voraussetzung die betreffende Klausel im Mietvertrag rechtsverbindlich sein und nicht nur eine unverbindliche Objektbeschreibung enthalten.
siehe hierzu auch: entsprechendes Urteils des Bundesgerichtshofes
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- • Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus
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