Rechtstipps Miete / Immobilien

Fristlose Kündigung wegen Cannabisanbau

Autoversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer verschiedene Angebote vergleicht, fährt auf lange Sicht immer günstiger. Das gilt auch für Ihre Autoversicherung. Jetzt wechseln und mehrere hundert Euro im Jahr sparen. » weiter…

Girokonto

Kostenloses Girokonto!
Ist Ihr Girokonto kostenlos, bietet guten Service, Flexibilität beim Online-Banking und eine solide Guthabenverzinsung? Falls nicht, dann informieren Sie sich hier über Alternativangebote! » weiter…

Autoversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer verschiedene Angebote vergleicht, fährt auf lange Sicht immer günstiger. Das gilt auch für Ihre Autoversicherung. Jetzt wechseln und mehrere hundert Euro im Jahr sparen. » weiter…

Durch die Reform des Mietrechts wurden ja bekanntlich die Rechte der Mieter gegenüber dem Vermieter nochmals gestärkt. Vermieter beschweren sich seitdem vermehrt darüber, dass es zum Teil selbst bei offensichtlichem Fehlverhalten, wie monatelangem Mietrückstand, auf Grund zahlreicher Fristen und einzuhaltender Rechtsvorschriften langwierig und richtig schwer ist, einen Mieter wieder aus der Wohnung herauszubekommen. Es gibt aber auch Fälle, wo eine schnelle und fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung durchaus gerechtfertigt und möglich ist. Wenn der Mieter beispielsweise seine Wohnung oder seinen Keller vorsätzlich und planmäßig zur Begehung von Straftaten, wie dem gewerblichen Anbau von Cannabis, nutzt, dann ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, welcher durchaus eine sofortige Kündigung des Vermieters ohne vorherige Abmahnung nach sich ziehen kann. Es kommt im beschriebenen Beispiel zwar auch auf die Menge des angebauten Betäubungsmittels an. Sollte es sich allerdings nicht mehr um ein Kavaliersdelikt handeln, dann ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahung berechtigt.

siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese, AZ: 518 C 359/07

Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:


» Alle Rechtstipps zum Thema Miete / Immobilien