Rechtstipps Miete / Immobilien
Fristlose Kündigung wegen Cannabisanbau
Durch die Reform des Mietrechts wurden ja bekanntlich die Rechte der Mieter gegenüber dem Vermieter nochmals gestärkt. Vermieter beschweren sich seitdem vermehrt darüber, dass es zum Teil selbst bei offensichtlichem Fehlverhalten, wie monatelangem Mietrückstand, auf Grund zahlreicher Fristen und einzuhaltender Rechtsvorschriften langwierig und richtig schwer ist, einen Mieter wieder aus der Wohnung herauszubekommen. Es gibt aber auch Fälle, wo eine schnelle und fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung durchaus gerechtfertigt und möglich ist. Wenn der Mieter beispielsweise seine Wohnung oder seinen Keller vorsätzlich und planmäßig zur Begehung von Straftaten, wie dem gewerblichen Anbau von Cannabis, nutzt, dann ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, welcher durchaus eine sofortige Kündigung des Vermieters ohne vorherige Abmahnung nach sich ziehen kann. Es kommt im beschriebenen Beispiel zwar auch auf die Menge des angebauten Betäubungsmittels an. Sollte es sich allerdings nicht mehr um ein Kavaliersdelikt handeln, dann ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahung berechtigt.
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese, AZ: 518 C 359/07
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