Rechtstipps Miete / Immobilien

Frage zu Zahlungsunfähigkeit bei Mietern

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Beim Anmieten einer neuen Wohnung ist das beinahe wie bei einem Einstellungsgespräch. Jeder versucht sich im besten Licht zu präsentieren und eventuelle Schwächen beim anderen auszumachen. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, die Wohnung nicht an irgendjemanden zu vermieten und so kann es schon einmal vorkommen, dass der Vermieter den Interessenten nach dessen Zahlungsfähigkeit befragt. Das darf er rechtlich gesehen, nur muss der Wohnungssuchende darauf nicht unbedingt antworten. Allerdings wird er in den meisten Fällen doch dazu Stellung nehmen, um sich nicht jede Chance auf die neue Wohnung zu verbauen. Ein Haken hat die Sache dann allerdings doch: Wenn der Interessant auf die Frage antwortet, dann mus die Antwort der Wahrheit entsprechen, das heißt eine eventuelle Privatinsolvenz oder laufende Pfändungen müssen unbedingt angegeben werden.

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