Rechtstipps Miete/Immobilien

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

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Die Miete in Mehrfamilienhäusern wird meist anhand der Wohnfläche ermittelt. Und falls die Betriebskosten nicht verbrauchsabhängig berechnet werden, dann legt man auch hier die Wohnfläche zu Grunde. Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten jedoch Fehler, meist sind es die Angaben zur Wohnungsgröße, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wer also seine Wohnfläche einmal dahingehend überprüft, kann meist gutes Geld sparen. Wichtig ist, die Wohnungsgröße korrekt ermittelt wird. Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete entsprechend der fehlenden Quadratmeter gekürzt werden. Bei geringerer Abweichung besteht kein Mietminderungsrecht, allerdings kann darauf gedrängt werden, dass die Betriebskostenabrechnung anhand der tatsächlichen Wohnungsgröße erstellt wird. Ob und in welcher Höhe Mietdifferenzen für bereits vergangene Jahre zurückgefordert werden können, muss im Einzelfall gerichtlich entschieden werden.

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