Rechtstipps Miete/Immobilien
Ersatzschlüssel hinterlegen
In den meisten Fällen, macht man sich darüber keine Gedanken, was alles zu Hause passieren kann während man im Urlaub ist. Trotzdem sollte immer sicher gestellt werden, dass im Notfall der Vermieter schnell und unkompliziert in die Wohnung gelangen kann. Sonst kann es nämlich passieren, dass zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch der Schaden nicht schnell genug behoben werden kann, weil die Wohnung nicht zugänglich ist. In einem solchen Fall ist der Mieter möglicherweise zu Schadensersatz verpflichtet. Und ob diesen Schaden die private Haftpflichtversicherung des Mieters übernimmt ist fraglich und abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Es ist also immer ratsam einen Ersatzschlüssel für die Wohnung beim Nachbarn oder bei einem Freund zu hinterlegen und dies dem Vermieter mitzuteilen, falls man für längere Zeit verreist. Der Vermieter selbst ist allerdings nicht dazu berechtigt, einen Ersatzschlüssel für den Notfall zu verlangen.
Siehe hierzu auch: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: VIII ZR 164/70
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