Rechtstipps Reisen
Ersatz für Flugtickets
Haben Sie sich in ihrem Urlaubshotel schon einmal früh vom Weckservice anrufen lassen, damit Sie ihren Heimflug nicht verpassen? Was wenn dieser Weckanruf ausbleibt und Sie sich neue Tickets kaufen müssen? Wer kommt dann dafür auf? Zum Teil auch der Reiseveranstalter, sagen die Gerichte. Bei Hotels der gehobenen Kategorie gehört der Weckservice zum Standard, wird er nicht rechtzeitig ausgeführt, dann handelt es sich um einen Mangel und der Reiseveranstalter muss im Nachheinein etwa die Hälfte der Kosten für neue Flugtickets übernehmen.
Siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichtes Duisburg, AZ: 51 C 6214/05
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