Rechtstipps Miete/Immobilien

Korrekte Ermittlung der Wohnungsgröße

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Die Größe einer Mietwohnung spielt nicht nur für die Bestimmung der monatlichen Miete, sondern auch für die Betriebskostenabrechnung eine Rolle. Zur Ermittlung der Wohnungsgröße wird das sogenannte lichte Maß, also von Wand zu Wand ohne Aufschläge für Putz oder Verkleidungen verwendet. Räume mit einem geraden Grundriss kann man also problemlos nachmessen. Anders sieht das bei Treppen, Dachschrägen oder ähnlichem aus.

Dann gelten folgende Grundsätze:

  • Räume mit einer lichten Höhe von mehr als zwei Metern werden vollständig angerechnet
  • Räume und Raumanteile zwischen ein und zwei Meter werden zur Hälfte angerechnet
  • Räume oder Raumanteile mit weniger als einem Meter Höhe zählen gar nicht mit
  • Wintergärten und Hobbyräume werden nur zur Hälfte berechnet
  • Balkone, Dachterassen und Loggien werden mindestens zu einem Viertel, aber höchstens zur Hälfte angerechnet (allgemein geht man von einem Viertel aus)
  • Schornsteine, Pfeiler und Säulen gehören in der Regel nicht zur Grundfläche


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