Rechtstipps Reisen
Entschädigung für vertanen Urlaub
Wer im Urlaub mehr Ärger als Erholung hatte kann neben einer Minderung des Reisepreises auch eine Entschädigung für quasi entgangene Erholung vom Reiseveranstalter verlangen. Diese Entschädigung beträgt einen Teil des Reisepreise wobei man allerdings sagen muss, dass die Durchsetzung derartiger Ansprüche recht schwierig ist. Meist wird den Ansprüchen nur stattgegeben, wenn die Reise zu mehr als der Häfte mangelhaft war. Zudem muss immer abgewogen werden, ob ein Urlaub daheim in den eigenen vier Wänden nicht auch einen gewissen Erholungswert gehabt hätte.
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