Rechtstipps Reisen

Einparkhilfe am Mietwagen

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Auch wenn Sie keine großen Schätze besitzen oder es zumindest nicht vermuten, besser Sie versichern Ihr Eigentum bei Einbruch, Diebstahl, Brand und Sturm zum Neuwert. » weiter…

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Bauvorhaben sind eine tolle Sache, solange alles nach Plan verläft. Richtig ernst wird es wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt. Darum vorher gegen evtl. Ansprüche absichern. » weiter…

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Im Haushalt, beim Sport oder auf Arbeit kann immer etwas passieren. Eine Unfallversicherung benötigt eigentlich jeder, denn der gesetzliche Mindestschutz reicht häufig nicht aus. » weiter…

Einparkhilfen an Personenkraftwagen sind schon eine feine Sache, man kommt selbst in die engsten Parklücken hinein ohne sich den Hals zu verrenken und hat immer den Überblick wieviel Platz nach hinten ist. Sensoren am Heck des Fahrzeuges erfassen die Sitution und liefern akustische Signale beim Rückwärtsfahren, die eventuelle Hindernisse signalisieren. Blind verlassen sollte man sich auf die Technik allerdings nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn es nicht das eigene Fahrzeug, sondern ein Mietwagen ist. Denn auch wenn das Auto auf dem neuesten Stand der Technik ist, trägt die Verantwortung letztlich der Fahrer und haftet für alle damit verursachten Schäden. Das musste auch ein Autofahrer schmerzlich erfahren, der mit einem gemieteten Fahrzeug in einem Parkhaus trotz Einparkhilfe rückwärts gegen eine Wand gefahren ist und dabei das Auto stark beschädigt hat. Hätte er sich nicht nur auf die Technik verlassen, sondern sich einmal umgeschaut, wäre unschwer erkennbar gewesen, dass Löcher in der Wand waren, die dem Abtaststrahl der Einparkautomatik vorgaukelten, dass noch eine Menge Platz sei, obwohl längst hätte Alarm geschlagen werden müssen. Die Kosten für den Schaden muss der Mann nun fast komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Zu allem Unglück hatte er mit der Mietwagenfirma eine Eigenbeteiligung im Schadensfall vereinbart.

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