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Beseitigung von Graffiti

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Graffiti gehört in Großstädten mittlerweile zum alltäglichen Erscheinungsbild. Unzählige Hauswände, Durchgänge, Freiflächen, Straßenbahn- und U-Bahnwaggons sind mit den nicht immer besonders kunstvollen Werken der Sprayer verziert. In einigen Problembezirken kommen die Spezialreinigungsfirmen mit der Beseitigung der Graffitis gar nicht mehr hinterher. Aus rechtlicher Sicht stellt sich für Wohnungsmieter in solchen Fällen die Frage, ob ein Graffito am eigenen Haus einen Mietmangel darstellt und ob der Vermieter verpflichtet ist, dieses schnellstmöglich zu entfernen. In den meisten Fällen ist das tatsächlich so, vor allem dann, wenn das Haus dadurch einen verwahrlosten und verunstalteten Zustand macht und die Größe des Graffitos das ortsübliche Maß überschreitet. Zumindest im Eingangsbereich sollte der Vermieter dann Graffiti entfernen lassen. Vor allem das Klingelbrett und der Eingangsbereich sind jederzeit in einen einigermaßen ordentlichen Zustand zu versetzen, wenn die Beschmierungen über Hand nehmen.

sieh hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Berlin Tempelhof, AZ: 5 C 313/07

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