Rechtstipps Miete / Immobilien
Begleichung von Betriebskostennachzahlungen
Wenn der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt hat und eine Nachzahlung erwartet, ist das für den Mieter noch lange keine Grund nervös zu werden und sorfort die Außenstände zu begleichen. Im Gegenteil er kann sich in Ruhe Zeit nehmen und die vorliegende Abrechnung eingehend prüfen. Das ganz besonders dann, wenn der Vermieter vorher bereits einige Male eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat und man arge Bedenken anmelden darf, ob dieses Mal die Abrechnung korrekt sein wird. Mindestens einen Monat hat der Mieter in solchen Fällen Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und falls erforderlich seine Nachzahlung zu tätigen. Versucht der Vermieter während dieser Frist seine Ansprüche auf die ausstehenden Betriebskosten gerichtlich durchzusetzen, hat er gute Chancen diesen Prozess zu verlieren.
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Sinzig, AZ: 7 C 624/07
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